Stellungnahme der AG Steuern zur Kryptobesteuerung

Stellungnahme der AG Steuern zur Kryptobesteuerung

Aktuelle Forderungen an die Legislative und Exekutive: immer noch keine Rechtssicherheit und Rechtsklarheit bei der Besteuerung von Kryptogeschäften

 

Nach 2017 erreichen Bitcoin, Ether, Ripple und andere Kryptowerte im Dezember 2020 wieder neue Höchstwerte.

 

Alle, die jetzt Gewinne innerhalb der 12-Monatsfrist realisiert haben und vielleicht noch realisieren werden, stehen vor der immer noch ungelösten Frage, wie dürfen bzw. müssen diese Gewinne wirklich besteuert werden?

 

Es gibt bislang kein sogenanntes BMF-Schreiben, dass zumindest die Besteuerungspraxis der Exekutive in Deutschland vereinheitlichen würde, deswegen besteuern die Finanzämter in der Praxis sehr unterschiedlich.

 

Laut „coinmarketcap.com“ gibt es derzeit über 7.000 verschiedene Kryptowährungen, die auf Börsen gehandelt werden. Daneben existieren noch viele andere, deren Menge jedoch niemand kennt. Es kommen täglich neue hinzu.

 

Das Verständnis auf Seiten der Finanzämter und der Steuerberater, die sich nicht tief in diese neue Materie eingearbeitet haben, ist vielfach so oberflächlich, dass eine gleichmäßige und gesetzmäßige Besteuerung zurzeit nicht erfolgt, da den Entscheidern vielfach unklar ist, worüber sie eigentlich entscheiden müssen.

 

Zu einer der hier wesentlichen Fragen im Steuerrecht – nämlich der Qualifizierung von Kryptowährungen als Wirtschaftsgut – herrscht bis heute Unklarheit.

 

Das Finanzgericht Nürnberg schließt seine Beschlussbegründung (08.04.2020 – 3 V 1239/19) mit den Worten: „Letztlich sollte bei der Qualifizierung einer “Kryptowährung” als Wirtschaftsgut schon möglichst klar sein – … – worüber man eigentlich entscheidet.“

 

Diese Frage kann/muss das BMF beantworten! Wir fordern ein klares Bekenntnis, das dem Gleichmäßigkeits-und Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes Rechnung trägt.

 

Um endlich Rechtsklarheit zu schaffen wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzesänderungsvorschlag ins Parlament einzubringen.

 

Zu diesem Thema befragt (BT- Drucks. 19/10417), antwortete die Bundesregierung allerdings bereits im Juni 2019 – also vor mehr als anderthalb Jahren – mit: „Die Erörterung darüber ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen“ (BT-Drucks. 19/11045 v. 24.6.2019, S. 6 zu 9).“

 

Wie bereits mit dem „#Aktionspapier Blockchain: Steuern“ geschehen [1], möchte der Blockchain Bundesverband das BMF, sowie Bundestag und Bundesrat weiterhin bei diesem Vorhaben unterstützen. [2]

 

[1] Abrufbar unter https://bundesblock.de/de/aktionspapierbundesblock-1-steuern.

[2] Um sich den steuerlich relevanten Funktionsweisen von „Kryptowährungen“ zu nähern, vgl. https://www.analogi-coin.de/vergleich-zwischen-analogem-und-digitalem-coin-2.

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Daniel Heinen

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