Historischer Moment: Bundesregierung veröffentlicht Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren

Historischer Moment: Bundesregierung veröffentlicht Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren

Berlin, 10.8.2020 — Heute veröffentlicht die Bundesregierung den langersehnten Referentenentwurf ihres Vorschlags für ein Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren.

 

Der Bundesregierung ist damit ein großer Wurf gelungen. Der Gesetzesentwurf schafft es, den deutschen Wirtschaftsstandort nachhaltig zu stärken, indem er Unternehmensfinanzierung durch das Begeben von Blockchain-basierten Wertpapieren in vollständig digitaler Form möglich macht. Im internationalen Vergleich schließt Deutschland mit diesem Gesetzesentwurf nicht nur mit führenden Finanzplätzen auf, sondern stellt sich an die weltweite Spitze. Keinem anderen Flächenland mit wirtschaftlicher Bedeutung wie der Deutschlands ist es bislang gelungen, ein Blockchain-Gesetz dieser Qualität und Größenordnung auf den Weg zu bringen. Der Verband gratuliert der Bundesregierung zu diesem historischen Schritt.

 

Eine ausführliche, inhaltliche Stellungnahme folgt im Rahmen der offiziellen Verbands- und Expertenkonsultation. Doch stellen wir an dieser Stelle schon mit großer Freude fest, dass die Bundesregierung den Empfehlungen des Blockchain Bundesverbands an vielen Stellen gefolgt ist. Das Gesetz ermöglicht jeder Emittentin in Deutschland, selbst digitale Wertpapiere zu begeben, anstatt zwingend über vorgeschriebene Finanz- oder Technologieintermediäre gehen zu müssen. Ebenfalls bringt das Gesetz mit der Einführung eines „Kryptowertpapierregisters“ erstmalig eine Definition der Blockchain-Technologie in das deutsche Recht ein, welches weltweit Vorbildfunktion genießt. Vielleicht am folgenreichsten aber ist die vom Verband geforderte Entscheidung des Gesetzes, das Sachenrecht auf digitale Blockchain-Token anwendbar zu machen, mit dem Ergebnis, dass zum ersten Mal in Deutschland – und möglicherweise der Welt – ein digitales Gut als Sache im Sinne des Gesetzes gilt bzw. als solche zu behandeln ist.

 

Damit hat der Blockhain Bundesverband in den nur drei Jahren seit seiner Gründung eine der tiefgreifendsten dogmatischen Veränderungen im deutschen Zivilrecht seit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches am 1. Januar 1900 angestoßen und inhaltlich eng begleitet. Das erfüllt Vorstände wie Mitglieder mit einem hohen Maß an Stolz aber auch einem Bewusstsein über die Verantwortung die wir als Verband tragen. Als gemeinnütziger Verein, hat es sich der Bundesblock zum Ziel gesetzt, Blockchain- und andere dezentrale Technologien zu wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zwecken aufzubauen und zu fördern, die Errungenschaften des demokratischen Rechtsstaats in das digitale Zeitalter zu transportieren und die Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern zu stärken.

 

Als Verband blicken wir mit Freude auf die nächsten Wochen und Monate der Diskussion um das bestmögliche Gesetz für den deutschen Wirtschaftsstandort und hoffen auf eine zügige Umsetzung.

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Daniel Heinen

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